Am 14. Dezember 2023 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Zuge der Trilogverhandlungen eine vorläufige politische Einigung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erzielt. In den kommenden Wochen wird die vorläufige politische Einigung formell von Parlament und Rat verabschiedet.
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie betrifft zunächst EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro, außerdem Unternehmen bestimmter Sektoren. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie werden große Drittstaatenunternehmen mit Nettoumsatzerlöse von mindestens 300 Millionen Euro in der Europäischen Union einbezogen. Die CSDDD verpflichtet die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette.
Weiterführende Informationen sind der Pressemitteilung des Europäischen Rates sowie der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zu entnehmen.