Der Vorstand der WPK hat sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 erstmals mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht befasst.
Schwerpunkt der Beratungen waren die in der CSRD vorgesehenen Mitgliedstaatenwahlrechte, deren Ausübung als Weichenstellung für die weitere Umsetzung angesehen werden muss. Der Vorstand hat sich zu diesen Wahlrechten eine Meinung gebildet und diese in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.