IESBA:
Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Regelungen zu Sustainability
Die Regelungen zu Sustainability enthalten Unabhängigkeits- und Ethikstandards für Sustainability Assurance und Sustainability Reporting. Nachdem das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bereits am 20. September 2024 den Standard ISSA 5000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen verabschiedet hatte („Neu auf WPK.de“ vom 25. September 2024), hat das IESBA die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 9. Dezember 2024). Das Public Interest Oversight Board (PIOB) hat ISSA 5000 bereits im November 2024 und die vorliegenden berufsrechtlichen Regelungen (IESSA) im Januar 2025 der erforderlichen Prüfung (Certification) mit einem jeweils positiven Ausgang unterzogen.
Mit den IESSA sollen die Qualität der und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung gefördert werden. Hierzu werden kritische Risiken für die Integrität, Qualität und Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung behandelt, wie zum Beispiel Befangenheit, Interessenkonflikte, Druck unethischen Handelns, Betrug einschließlich „Greenwashing“, Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie Gefährdungen der Unabhängigkeit des Prüfers.
Das Rahmenkonzept der IESSA ist – wie ISSA 5000 – prinzipienbasiert und berufsunabhängig konzipiert (profession agnostic), das heißt, die Standards sollen nicht nur vom Berufsstand, sondern auch von anderen Dienstleistungserbringern angewendet werden können. Die IESSA erfassen ausdrücklich auch den Group Audit-Kontext.
Regelungen zu Experts
Die Regelungen zu Experts legen einen berufsrechtlichen Rahmen fest, der Berufsangehörige bei der Beurteilung unterstützen soll, ob ein externer Experte über die notwendige Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verfügt, damit seine Arbeit für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden kann.
Inkrafttreten
Die Regelungen zu Experts und Sustainability treten grundsätzlich am 15. Dezember 2026 in Kraft. Hiervon abweichend treten die Bestimmungen der Abschnitte 5405 und 5406 erst für Nachhaltigkeitsprüfungsaufträge in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2028 beginnen, sofern Prüfungsarbeiten an einer Komponente der Wertschöpfungskette durchgeführt werden („when assurance work is performed at a value chain component“). Eine frühere Anwendung ist zulässig und wird von IESBA empfohlen. Für Einzelheiten wird auf die entsprechenden Regelungen (Effective Date) verwiesen.