Bekanntmachung:
Vierte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP
Die vierte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 16. Dezember 2024 genehmigt.
Die vierte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer in Kraft.
Berlin, den 18. Dezember 2024
Der Präsident
der Wirtschaftsprüferkammer
Andreas Dörschell
„„Vierte Änderung
der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer
über die Rechte und Pflichten
bei der Ausübung der Berufe
des Wirtschaftsprüfers
und des vereidigten Buchprüfers
(Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP)
Aufgrund des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 29. November 2024 die folgende Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 3. Juni 2024 (Bekanntmachung auf www.wpk.de vom 17. Juli 2024), beschlossen:
§ 16 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 3 werden nach dem Wort „nicht“ die Wörter „in unlauterer Weise“ eingefügt.
- In Absatz 4 werden nach den Wörtern „ihres bisherigen Arbeitgebers“ die Wörter „in unlauterer Weise“ eingefügt.
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und nach Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht (§ 57 Abs. 3b Satz 5 WPO).
Berlin, den 29. November 2024
Vorsitzer des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer
(Dr. Karl Petersen)“