Bekanntmachung:
Zweite Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP
Die zweite Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 17. Juni 2022 genehmigt.
Die zweite Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer in Kraft.
Berlin, den 28. Juni 2022
Der Präsident
der Wirtschaftsprüferkammer
Gerhard Ziegler
„Zweite Änderung
der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer
über die Rechte und Pflichten
bei der Ausübung der Berufe
des Wirtschaftsprüfers
und des vereidigten Buchprüfers
(Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP)
Aufgrund des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), zuletzt geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 3. Juni 2022 die folgende Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 4. Dezember 2019 (BAnz. AT 02.01.2020 B2), beschlossen:
- Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
- In der Angabe zu § 31 wird nach dem Komma die Angabe „319a und“ gestrichen.
- Die Angaben zu §§ 65 und 66 werden gestrichen.
- In § 2 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse“ gestrichen.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- In der Überschrift wird nach dem Komma die Angabe „319a und“ gestrichen.
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und die dortige Angabe „4“ durch die Angabe „3“ ersetzt.
- § 33 wird wie folgt geändert:
- Absatz 7 und die Sätze 1 und 2 des Absatzes 8 werden aufgehoben.
- Die Sätze 3 und 4 des Absatzes 8 werden Absatz 7.
- In § 48 Absatz 4 wird die Angabe „§ 319a Absatz 1 Satz 1“ durch die Angabe „§ 316a Satz 2“ ersetzt.
- § 60 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- Die Wörter „nach § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB“ werden durch die Wörter „von öffentlichem Interesse“ ersetzt.
- Nach der Angabe „Artikel 8“ wird das Wort „der“ eingefügt.
- §§ 65 und 66 werden aufgehoben
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und nach Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht (§ 57 Abs. 3b Satz 5 WPO).
Berlin, den 3. Juni 2022
Vorsitzer des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer
(Dr. Marian Ellerich)“