Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2022

Berufsrecht
1. Dezember 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Nutzung eines elektronischen Postfachs ab 1. Januar 2023

Ich bin Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und übe meine Berufe in eigener Praxis und als Partner einer reinen WPG aus. Sowohl in der eigenen Praxis als auch in der WPG führe ich für Mandanten finanzgerichtliche Verfahren. Als Steuerberater werde ich zum 1. Januar 2023 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) erhalten. Was gilt für mich als Wirtschaftsprüfer und meine WPG? Und welche Rolle spielt dabei meine Bestellung als Steuerberater, sowohl in meiner eigenen Praxis als auch in meiner WPG?

uh
Berufsrecht
29. November 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Elternzeit und Beurlaubung

Ich bin angestellter Wirtschaftsprüfer / angestellte Wirtschaftsprüferin und möchte in Elternzeit gehen. Was muss ich beachten? Muss ich mich beurlauben lassen?

sw
Berufsrecht
28. September 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Anerkennung einer gemischten Praxis als Berufsausübungsgesellschaft nach der Reform zum 1. August 2022

Wir sind eine gemischte Praxis aus WP, StB und RA. Die Gesellschaft ist nicht als WPG anerkannt. Die Steuerberaterkammer und die Rechtsanwaltskammer haben uns im Zuge der Gesetzesänderung zur großen Reform von StBerG und BRAO zum 1. August 2022 als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt. Wir werden die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ führen.

Was ist aus Sicht der WPO zu veranlassen? Was müssen wir der WPK mitteilen?

uh
Berufsrecht
12. September 2022

IESBA:
2022 Handbook veröffentlicht

Berufsrecht
13. Juli 2022

Zweite Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (Berufssatzung WP/vBP) ist nach ihrer Neufassung im Jahr 2016 durch Beschluss des Beirates vom 3. Juni 2022 zum zweiten Mal geändert worden. Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, § 57 Abs. 3b Satz 1 WPO) sind die Änderungen am 29. Juni 2022 in Kraft getreten („Neu auf WPK.de“ vom 28. Juni 2022).

Motivation der Änderungen

Änderungsbedarf für die Berufssatzung ergab sich aus Änderungen des nationalen Gesetzesrechts, in erster Linie durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG, in Kraft getreten am 1. Juli 2021), daneben durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (in Kraft getreten am 1. August 2021) sowie durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (in Kraft getreten am 1. Oktober 2021).

go
Berufsrecht
12. Juli 2022

Transparenzberichte 2021/2022 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Berufsrecht
17. Juni 2022

Stellungnahme:
IESBA-Umfrage zum Strategie- und Arbeitsplan 2024 bis 2027

WPK befürwortet lediglich eng begrenzte Änderungen des IESBA Code of Ethics – Die WPK hat am 16. Juni 2022 im Rahmen der Umfrage zum Strategie- und Arbeitsplan 2024 bis 2027 (Strategy Survey 2022) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) Stellung genommen.

Die WPK erachtet das Thema Nachhaltigkeit auch für das IESBA als bedeutsam. Allerdings sollte das IESBA zunächst prüfen, ob die bestehenden prinzipienbasierten Regelungen des IESBA Code of Ethics (Code) ausreichen, um das Thema aus berufsrechtlicher Sicht adäquat abzudecken. Nur falls dies nicht der Fall ist, sollte das IESBA entsprechende Änderungen in Erwägung ziehen, sich dabei aber eng mit den relevanten Stakeholdern und insbesondere dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) abstimmen.

en
Berufsrecht
14. Juni 2022

Bundesgerichtshof:
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz sind teilbar

In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte war umstritten, wie vor Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen des noch von den Organen der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers zu vergüten sind, wenn der betreffende Prüfungsauftrag zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht abgeschlossen war.

  • Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 28. April 2021 – 4 U 72/20, „Neu auf WPK.de“ vom 3. August 2021, WPK Magazin 3/2021, Seite 66) sind Vergütungsansprüche des noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers, die sich auf vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachte Tätigkeiten beziehen, keine Masseverbindlichkeiten, sondern stellen Insolvenzforderungen dar.
  • Das OLG Düsseldorf hatte demgegenüber mit Urteil vom 25. März 2021 – 5 U 91/20 („Neu auf WPK.de“ vom 19. November 2021, WPK Magazin 1/2022, Seite 46) entschieden, dass die Vergütungsforderung des Abschlussprüfers auch hinsichtlich der vor Insolvenzeröffnung erbrachten Teilleistungen eine Masseverbindlichkeit darstellt.

Gegen beide Urteile wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Entscheidung des BGH über die gegen das Urteil des OLG Düsseldorf eingelegte Revision (BGH, Urteil vom 28. April 2022 – IX ZR 68/21) wurde mittlerweile auf der Internetseite des BGH veröffentlicht. Der BGH bestätigt darin die Rechtsauffassung des OLG Frankfurt, wonach der Honoraranspruch des Abschlussprüfers sich als bloße Insolvenzforderung gemäß §§ 38, 87 InsO darstellt, soweit er auf Leistungen beruht, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden. Nur die nach diesem Zeitpunkt erbrachte Tätigkeit und die daran anknüpfende Vergütungsforderung begründen gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 InsO eine Masseverbindlichkeit.

go
Berufsrecht
15. März 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Einreichen von Schriftsätzen für eine WPG über das beA durch einen WP/RA als Geschäftsführer der WPG

Ich bin WP/RA und Geschäftsführer einer WPG. Die WPG führt für Mandanten Gerichtsverfahren. Muss ich mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) benutzen, wenn ich bei Gericht Schriftsätze für die WPG einreiche?

uh
Berufsrecht
15. März 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer – Mitteilungsformular unter „Meine WPK“

Ich habe mich gerade als WP selbstständig gemacht. Jetzt soll ich zum ersten Mal zum gesetzlichen Abschlussprüfer gewählt werden. Muss ich das der WPK mitteilen?

gu
Berufsrecht
4. März 2022

IESBA:
Save the dates! Drei Roundtables zum Thema Steuergestaltung

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt im April 2022 drei Roundtables in virtueller Form zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängender Dienstleistungen durch (Tax Planning and Related Services). Die Termine sind wie folgt (jeweils deutsche Uhrzeit):

  • 25. April 2022, 17:00 bis 21:00 Uhr,
  • 26. April 2022, 14:00 bis 18:00 Uhr,
  • 28. April 2022, 18:00 bis 22:00 Uhr.
en
Berufsrecht
2. März 2022

IESBA:
Konsultation zu Änderungen am Code of Ethics zu den Themen Auftragsteam und Konzernabschlussprüfung

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation (Exposure Draft) zu Änderungen am Code of Ethics (Code) im Zusammenhang mit den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits) durch (Proposed Revisions to the Code Relating to the Defintion of Engagement Team and Group Audits). Stellungnahmen sind bis zum 31. Mai 2022 erbeten.

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Berufsrecht
25. Februar 2022

IESBA:
Konsultation zu Änderungen am Code of Ethics zum Thema Technologie

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation (Exposure Draft) zu Änderungen am Code of Ethics (Code) im Zusammenhang mit dem Thema Technologie durch (Proposed Technology-related Revisions to the Code). Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2022 erbeten.

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Berufsrecht
7. Januar 2022

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Schließen der Prüfungsakte (§ 51b Abs. 5 WPO)

In unserer WPG kamen Fragen zum Abschluss der Prüfungsakte auf (§ 51b Abs. 5 WPO). Insbesondere ist uns unklar, wie das Schließen der Prüfungsakte zu dokumentieren ist und ob nach diesen 60 Tagen noch Änderungen/Ergänzungen an der Prüfungsakte zulässig sind.

su