Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2024

Berufsrecht
20. November 2024

Praxishinweis:
Betrachtung berufsrechtlicher Aspekte zu ISA 600 (Revised) Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors)

Das IAASB hat im Dezember 2021 den grundlegend überarbeiteten Standard für Konzernabschlussprüfungen ISA 600 (Revised) Special Considerations - Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors) verabschiedet.

Anwendungszeitpunkt

ISA 600 (Revised) ist erstmals auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen.

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Berufsrecht
7. November 2024

BEG IV verkündet – Verpflichtung der Mitglieder der WPK zur Mitteilung einer E-Mail-Adresse oder einer Adresse des sicheren Übermittlungsweges

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 323). Die darin (Art. 35) geregelten Änderungen der WPO treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Danach sind die Mitglieder der WPK, die über ein E-Mail-Postfach oder einen sicheren Übermittlungsweg (insbesondere beA, beSt) verfügen, verpflichtet, deren Adressen der WPK zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mitzuteilen, sofern dem keine wesentlichen Gründe entgegenstehen (§ 58b WPO‑neu).

bk
Berufsrecht
29. Oktober 2024

Regelung zum Absehen von der Verfolgung gegen Auflage und weitere Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung in Kraft getreten

Das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 25. Oktober 2024 verkündet (BGBl. I Nr. 320). Die von diesem Gesetz auch geregelten Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

bk
Berufsrecht
24. September 2024

Bekanntmachung:
Anhörung zur vierten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP

Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP

Wegen der absoluten Formulierung der Verbote des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) gehen bei der WPK regelmäßig Anfragen oder Beschwerden ein, wenn es zu einer Abwerbung von Mitarbeitern oder der Mitnahme von Aufträgen zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers kommt.

Die WPK verweist in diesen Fällen auf die Erläuterungstexte zu den genannten Vorschriften, wonach die Verbote nach grundrechtskonformer Auslegung (Art. 12 Abs. 1 GG) nur greifen, wenn zusätzlich ein Unlauterkeitsmoment hinzutritt, die Maßnahme also nach geltendem Wettbewerbsrecht (UWG) unzulässig ist.

Aus Sicht des Vorstandes bietet es sich an, § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP so zu ändern, dass die aktueller Auslegung entsprechende und mit höherrangigem Recht vereinbare Reichweite der Verbote bereits aus dem Wortlaut der Berufssatzung ersichtlich wird.

Der Vorstand wird dem Beirat daher folgende Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP vorschlagen:

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Berufsrecht
3. September 2024

IESBA:
2024 Handbook veröffentlicht

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2024 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Es ersetzt die Ausgabe 2023 und enthält die folgenden Punkte:

en
Berufsrecht
17. Juli 2024

Bekanntmachung:
Dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP

Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 5. Juni 2024).

Änderungsbereiche

Die dritte Änderung enthält Umsetzungen der internationalen Qualitätsmanagementstandards (ISQM 1 und 2 sowie ISA 220 rev.). Sie betreffen die §§ 49, 50, 51, 57 und 63 (vgl. zu den Inhalten dieser Änderungen die Anhörung, „Neu auf WPK.de“ vom 6. Mai 2024).

Des Weiteren wurde die Regelung zur kritischen Grundhaltung (§ 37 BS WP/vBP) an die gesetzliche Regelung (§ 43 Abs. 4 WPO) angepasst, die der Gesetzgeber bereits im Jahr 2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ausdifferenziert hatte.

ge
Berufsrecht
12. Juli 2024

Transparenzberichte 2023/2024 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Berufsrecht
8. Mai 2024

Stellungnahme:
Konsultation des IESBA zum Entwurf Sustainability Assurance

Am 8. Mai 2024 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ehtics Standards Board for Accountants (IESBA) zum Entwurf Proposed International Ethics Standards for Sustainability Assurance (including International Independence Standards) (IESSA) and Other Revisions to the Code Relating to Sustainability Assurance and Reporting Stellung genommen.

Der Entwurf enthält Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und ist, wie bereits der im Sommer 2023 vom IAASB veröffentlichte Entwurf des ISSA 5000, berufsunabhängig konzipiert (profession agnostic). Er umfasst ausdrücklich auch den Group Audit-Kontext.

la
Berufsrecht
6. Mai 2024

Bekanntmachung:
Anhörung zur dritten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP

Änderung der §§ 49, 51, 57, 63 BS WP/vBP (verantwortlicher Prüfungspartner)

Im Rahmen der Erarbeitung der geplanten Umsetzung von ISQM 1 und ISQM 2 sowie ISA 220 (rev.) war aufgefallen, dass im Teil 4 der Berufssatzung WP/vBP zu den Berufspflichten zur Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen nach § 316 HGB teilweise auch Begriffe wie „verantwortlicher WP/vBP“ beziehungsweise „verantwortlich tätiger WP/vBP“ Verwendung fanden, was im Regelungsbereich der gesetzlichen Abschlussprüfungen als zu unbestimmt und missverständlich beurteilt wurde. Daher sollen die genannten Begriffe im Teil 4 der Berufssatzung WP/vBP durch den legaldefinierten Begriff „verantwortlicher Prüfungspartner“ ersetzt werden (§ 43 Abs. 3 Satz 3 und 4 WPO).

gu
Berufsrecht
29. April 2024

Stellungnahme:
Konsultation des IESBA zum Entwurf Using the Work of an External Expert

Am 29. April 2024 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zum Entwurf Using the Work of an External Expert genommen. Der Entwurf dient der Festlegung des berufsrechtlichen Rahmens, der Berufsangehörige bei der Beurteilung unterstützen soll, ob ein externer Sachverständiger des Prüfers (vorrangig im Bereich von Nachhaltigkeitsaufträgen) über die notwendige Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verfügt, damit seine Arbeit für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden kann.

la
Berufsrecht
9. Februar 2024

IESBA:
Webinare zu den Konsultationen „Nachhaltigkeit“ und „Hinzuziehung von Experten“

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat nun die genauen Daten der angekündigten interaktiven globalen Webinare zu seinen Konsultationen „Nachhaltigkeit“ und „Hinzuziehung von Experten“ (siehe dazu „Neu auf WPK.de“ vom 2. Februar 2024) wie folgt bekannt gegeben:

en
Berufsrecht
5. Februar 2024

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Wirtschaftsprüfer mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsmediation

Ich bin Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und habe mich auf den Bereich der Wirtschaftsmediation spezialisiert. Diesen Tätigkeitsschwerpunkt gebe ich auf meiner Homepage an. Da es auch den Beruf des Mediators gibt, stellt sich die Frage, ob im Haftungsfall meine Berufshaftpflichtversicherung als Wirtschaftsprüfer greift, oder argumentiert werden könnte, dass es sich um eine Tätigkeit als Mediator und nicht als Wirtschaftsprüfer handelt, sodass die Berufshaftpflichtversicherung nicht eintritt?

uh
Berufsrecht
2. Februar 2024

IESBA:
Entwürfe von Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat zwei Konsultationen (Exposure Drafts, EDs) zu Ergänzungen des Code of Ethics (Code) veröffentlicht:

Beide Konsultationen wurden eng mit dem International Auditing and Assurance Board (IAASB) abgestimmt. Stellungnahmen sind bis zum 10. Mai 2024 (Sustainability) bzw. 30. April 2024 (Experts) erbeten.

en