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2025

Berufspolitik
28. Januar 2025

Europäische Union:
Neue Regeln für den Versicherungssektor

Seit dem Jahr 2021 hat der EU-Gesetzgeber an einer Reform der Regelungen für den Versicherungssektor gearbeitet. Am 8. Januar 2025 hat er nun zwei Änderungsrichtlinien verabschiedet, die auch WP/vBP tangieren.

Ziel dieses Gesetzgebungsprojekts war es, dass Versicherungsunternehmen in der EU zum Schutz der Versicherungsnehmer ausreichend Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste im Krisenfall bereitstellen, eine solide interne Risikobewertung durchführen und bestimmte relevante Informationen offenlegen müssen. Dazu sollten unter anderem die Regeln der Solvabilität II-Richtlinie überprüft und für kleinere Unternehmen vereinfacht werden.

ko
Berufspolitik
28. Januar 2025

Europäische Union:
Neue Verpackungsverordnung

Am 22. Januar 2025 wurde die neue EU-Verpackungsverordnung „(Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG)“ im Amtsblatt der EU verkündet (ABl. L 2025/40). Sie tritt am 11. Februar 2025 in Kraft, gilt aber erst ab dem 12. August 2026.

Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie wird damit aufgehoben. Das diese in Deutschland umsetzende Verpackungsgesetz muss daher nun an die neue Verordnung angepasst werden.

ko
Berufspolitik
14. Januar 2025

Accountancy Europe:
Prof. Dr. Jens Poll neuer Präsident

WP/StB/RA FAfStR Prof. Dr. Jens Poll ist neuer Präsident von Accountancy Europe (ACE). Er folgt dem Niederländer Mark Vaessen, der das Amt in den Jahren 2023 und 2024 innehatte. Zum stellvertretenden Präsidenten für die Amtszeit 2025 bis 2026 wurde Giancarlo Attolini gewählt.

Prof. Dr. Poll ist bereits seit dem Jahr 2019 Vertreter des deutschen Berufsstandes im Leitungsgremium von ACE (Board) und war von Januar 2023 bis Dezember 2024 Deputy President.

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Berufspolitik
2. Januar 2025

Stellungnahme:
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WplPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) – Erweiterung der Prüferpflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) vorgelegt.

§ 15 des Entwurfes der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 2) sowie § 11a des Entwurfes der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (eingeführt durch Art. 2 Nr. 3) sollen die Pflichten des Prüfers von kleinen oder mittleren Wertpapierinstituten beziehungsweise von Schwarmfinanzierungsdienstleister erweitern. Die Vorschriften sollen die Überwachung der Anforderungen der DORA-Verordnung, insbesondere der IKT-Organisation und IKT-Systeme, im Rahmen der jährlichen Prüfung gewährleisten.

Die WPK hat die BaFin in ihrer Stellungnahme vom 20. Dezember 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass sich die im Entwurf vorgesehene deutliche Erhöhung des Prüfungsumfangs auf die Prüfungshonorare auswirken wird. Die WPK hat angeregt zu evaluieren, ob (gegebenenfalls an einer anderen Stelle) Erleichterungen für Prüfungen der kleinen und mittleren Wertpapierinstitute geschaffen werden können.

bk