Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) vorgelegt.
§ 15 des Entwurfes der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 2) sowie § 11a des Entwurfes der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (eingeführt durch Art. 2 Nr. 3) sollen die Pflichten des Prüfers von kleinen oder mittleren Wertpapierinstituten beziehungsweise von Schwarmfinanzierungsdienstleister erweitern. Die Vorschriften sollen die Überwachung der Anforderungen der DORA-Verordnung, insbesondere der IKT-Organisation und IKT-Systeme, im Rahmen der jährlichen Prüfung gewährleisten.
Die WPK hat die BaFin in ihrer Stellungnahme vom 20. Dezember 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass sich die im Entwurf vorgesehene deutliche Erhöhung des Prüfungsumfangs auf die Prüfungshonorare auswirken wird. Die WPK hat angeregt zu evaluieren, ob (gegebenenfalls an einer anderen Stelle) Erleichterungen für Prüfungen der kleinen und mittleren Wertpapierinstitute geschaffen werden können.
bk