31. Mai 2024
Stellungnahme:
Entwurf des geänderten ISA 240 – Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen
Kritikpunkte der WPK
Kritisch äußert sich die WPK insbesondere zu folgenden Sachverhalten:
- Die Jahresabschlussprüfung ist in erster Linie keine forensische Prüfung. Dieser Eindruck könnte der Entwurf jedoch erwecken beziehungsweise verstärken und damit zu einer Ausweitung der Erwartungslücke führen.
- Die kritische Grundhaltung ist eng mit der Grundeinstellung des Wirtschaftsprüfers verbunden und muss von diesem höchstpersönlich ausgeübt werden. Stetig zunehmende Anforderungen erachtet die WPK als wenig geeignete Maßnahme, um die kritische Grundhaltung zu fördern.
- Die vorgeschlagenen Prüfungshandlungen zu suspected fraud erachtet die WPK als übermäßig und möglicherweise auch ausufernd. Insbesondere fehlt eine Definition des Begriffs suspected fraud.
- Die vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten innerhalb der key audit matters über dolose Handlungen können zu standardisiertem boilerplating führen und damit den Zweck der key audit matters konterkarieren.
- Die Skalierungsmöglichkeiten bei weniger komplexen Einheiten sollten stärker erläutert werden.