Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2024

Bekämpfung der Geldwäsche
7. November 2024

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise stehen als Lesefassung sowie im Änderungsmodus zur besseren Nachvollziehbarkeit der Anpassungen zur Verfügung.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
16. Juli 2024

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 28. Juni 2024 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Zu den hier neu gelisteten Ländern gehören Monaco und Venezuela. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Jamaika und die Türkei. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Neuerungen gab es hier jedoch nicht.

Die WPK hat ihre Übersicht entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung gestellt.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
10. Juli 2024

Statistisches Bundesamt:
Umfrage zum bürokratischen Aufwand der geldwäscherechtlich Verpflichteten

Das Statistische Bundesamt (Destatis) möchte mit einer Online-Umfrage den bürokratischen Aufwand der geldwäscherechtlich Verpflichteten – also auch von WP/vBP – ermitteln, der durch die neuen gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 10 ff. GwG (Sorgfaltspflichten) in Verbindung mit dem Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) entsteht beziehungsweise seither entstanden ist.

Die Umfrage ist voraussichtlich leider nur bis zum 12. Juli 2024 geöffnet (Nachtrag: auf Anregung der WPK bis zum 19. Juli 2024 verlängert). Die Beantwortung soll etwa zehn Minuten in Anspruch nehmen.

Steuern Sie Ihre Erfahrungen bei!

ge
Bekämpfung der Geldwäsche
5. März 2024

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 vom 12. Dezember 2023 geändert, die am 7. Februar 2024 in Kraft getreten ist.

Jordanien und die Kaimaninseln wurden von der EU-Länderliste der Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen. Die insoweit aktualisierte Übersicht der Listen steht im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
1. März 2024

WPK aktualisiert Mitarbeiterschulung „Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten“

Die WPK hat ihre Mitarbeiterschulung „Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten“ aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen in der PowerPoint-Präsentation wurden die Fragen des Wissenstests vollständig überarbeitet.

Die Schulung und der Wissenstest nebst Lösung können von allen Praxen verwendet werden, um intern Mitarbeiter hinsichtlich der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu schulen.

Die Unterlagen stehen im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereit.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
1. März 2024

WPK-Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten jetzt digital

WP/vBP unterliegen als nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Darüber hat die WPK wiederholt berichtet.

Zur Überprüfung hat die WPK in den vergangenen fünf Jahren jeweils den Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten in Papierform an eine IT-gestützte Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen versandt. Auch im Jahr 2024 hat die WPK aus dem Gesamtbestand der WP/vBP-Praxen eine Stichprobe gezogen. Diese insgesamt 155 Praxen erhalten – anders als in den Vorjahren – ausschließlich eine entsprechende Benachrichtigung per Brief. Der Fragebogen wird nicht mehr in Papierform übermittelt, sondern steht nun online zum Ausfüllen bereit.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
28. Februar 2024

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23. Februar 2024 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Zu den hier neu gelisteten Ländern gehören Kenia und Namibia. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Barbados, Gibraltar, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Neuerungen gab es jedoch nicht.

Die WPK hat ihre Übersicht der Listen zuletzt am 27. Februar 2024 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
20. Februar 2024

Geldwäscheaufsicht:
Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen

WP/vBP-Praxen sind verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG zu schaffen, wenn mehr als zehn WP/vBP oder Angehörige von Berufen, mit denen der Beruf des WP/vBP nach § 44b Abs. 1 WPO gemeinsam ausgeübt werden darf, in der jeweiligen Praxis tätig sind (vgl. Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer zur Schaffung interner Sicherungsmaßnahmen vom 27. September 2017).

Das GwG ermöglicht es den geldwäscherechtlich Verpflichteten die Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen an Dritte auszulagern. Voraussetzungen sind, dass die Auslagerung vertraglich vereinbart wird und die entsprechende Aufsichtsbehörde (WPK) vorab über die Auslagerung informiert wird, vgl. § 6 Abs. 7 GwG.

Um eine angemessene Bearbeitungszeit zu gewährleisten, sollte die geplante Auslagerung mindestens vier Wochen im Voraus der WPK angezeigt werden.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
4. Januar 2024

Jahresbericht 2022 der Financial Intelligence Unit (FIU)

Der von der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, vorgelegte Jahresbericht 2022 steht im Mitgliederbereich „Meine WPK“ (dort unter „Geldwäschebekämpfung“) zur Verfügung.

Der Bericht enthält Ausführungen zu neuen Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Fallbeispiele hierzu und dürfte daher auch für WP/vBP interessant sein.

bt