Veranstaltungshinweis:
Das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB – Erkennen und Vermeiden von Strafbarkeitsrisiken für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe
Referenten
Dr. Christian Horvat
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, König Gauweiler Sauter, München
Ulrike Thole-Groll
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht, Pfordte Bosbach Rechtsanwälte, München
Ort
Erbacher Hof, Grebenstraße 24-26, 55116 Mainz
Zeit
10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Teilnahmegebühr
176 Euro inklusive Tagungsunterlagen
Inhalt
Das Delikt der Geldwäsche trägt seit langem ein potentielles Strafbarkeitsrisiko für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in sich. Durch die Verschärfungen des Geldwäschegesetzes, durch die diese Berufsgruppen als sog. „Gatekeeper“ für die Geldwäscheprävention besonders nochmals stärker in den Fokus der Behörden gerückt sind, aber auch durch die erhebliche Verschärfung des Geldwäschetatbestandes hin zu einem „All-Crimes-Approach“ (auch der Kaugummidiebstahl kann jetzt taugliche Vortat einer Geldwäsche sein!) ist es noch wichtiger geworden, sich über die entsprechenden Risiken im Klaren zu sein. Dazu gehört auch, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wann ein Strafbarkeitsrisiko bestehen kann und folglich auch, wie man Geldwäscherisiken erkennt beziehungsweise wann die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden von einem Geldwäscheverdacht ausgehen könnten. Das Seminar gibt daher einen ausführlichen Überblick über § 261 StGB und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wann eine Geldwäschestrafbarkeit drohen kann.
Bitte melden Sie sich über die Internetseite der RAK Koblenz an.