Prüfung
5. Februar 2025

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Rundschreiben JAP-1/2025

Das Grundwerk 2024 in der Fassung vom 19. Dezember 2023 gilt unverändert fort.

Der Landesrechnungshof bittet in dem Rundschreiben um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Punkte:

  • Änderungen der Größenmerkmale in § 267 HGB,
  • Veröffentlichung nach § 14 Abs. 5 KPG M‑V,
  • Allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
  • Ausführungen zu Feststellungen nach § 321 HGB,
  • Weiterleitung der Prüfberichte kommunaler Wirtschaftsbetriebe,
  • Übersendung von weiteren Unterlagen bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben und
  • Darstellung und Würdigung von Grundstückskäufen und -verkäufen.

Diese Hinweise sind Bestandteil des Grundwerks 2024 mit seinen Anlagen.

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