5. Februar 2025
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Rundschreiben JAP-1/2025
Das Grundwerk 2024 in der Fassung vom 19. Dezember 2023 gilt unverändert fort.
Der Landesrechnungshof bittet in dem Rundschreiben um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Punkte:
- Änderungen der Größenmerkmale in § 267 HGB,
- Veröffentlichung nach § 14 Abs. 5 KPG M‑V,
- Allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
- Ausführungen zu Feststellungen nach § 321 HGB,
- Weiterleitung der Prüfberichte kommunaler Wirtschaftsbetriebe,
- Übersendung von weiteren Unterlagen bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben und
- Darstellung und Würdigung von Grundstückskäufen und -verkäufen.
Diese Hinweise sind Bestandteil des Grundwerks 2024 mit seinen Anlagen.