Nachhaltigkeit
3. Januar 2025

EFRAG:
Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (VSME) veröffentlicht

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der Europäischen Kommission einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) übermittelt (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs – VSME). Über die Konsultation zu dem Entwurf dieses Standards hat die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 24. Januar 2024 berichtet.

Der VSME kann freiwillig von nicht kapitalmarktorientierten KMU angewendet werden, die nicht unter die Berichterstattungspflicht nach der CSRD fallen. Die EFRAG geht davon aus, dass sich der VSME künftig zu einem marktüblichen Standard entwickeln wird, der es den KMU erleichtern soll, die potenziellen Anforderungen von Geschäftspartnern (zum Beispiel Banken, Investoren und Großunternehmen) in einheitlicher Weise zu erfüllen.

Um die Anwendung zu erleichtern, wird die EFRAG Erläuterungen und Schulungsmaterialien veröffentlichen, Veranstaltungen durchführen sowie Hilfsmittel und Plattformen bereitstellen.

Kein Erlass als delegierter Rechtsakt

Da es sich bei dem VSME um einen freiwillig anzuwendenden Standard handelt, muss dieser im Unterschied zu den nach der CSRD verpflichtend anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen werden. Der Standard wurde deshalb bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht und (noch) nicht in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.

br

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