EFRAG:
Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (VSME) veröffentlicht
Der VSME kann freiwillig von nicht kapitalmarktorientierten KMU angewendet werden, die nicht unter die Berichterstattungspflicht nach der CSRD fallen. Die EFRAG geht davon aus, dass sich der VSME künftig zu einem marktüblichen Standard entwickeln wird, der es den KMU erleichtern soll, die potenziellen Anforderungen von Geschäftspartnern (zum Beispiel Banken, Investoren und Großunternehmen) in einheitlicher Weise zu erfüllen.
Um die Anwendung zu erleichtern, wird die EFRAG Erläuterungen und Schulungsmaterialien veröffentlichen, Veranstaltungen durchführen sowie Hilfsmittel und Plattformen bereitstellen.
Kein Erlass als delegierter Rechtsakt
Da es sich bei dem VSME um einen freiwillig anzuwendenden Standard handelt, muss dieser im Unterschied zu den nach der CSRD verpflichtend anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen werden. Der Standard wurde deshalb bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht und (noch) nicht in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.