Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung (GO APAS) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Aufnahme der Möglichkeit der Einstellung gegen Auflage in den §§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 2 GO APAS.