Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 vom 12. Dezember 2023 geändert, die am 7. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
Jordanien und die Kaimaninseln wurden von der EU-Länderliste der Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen. Die insoweit aktualisierte Übersicht der Listen steht im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung.