Nachhaltigkeit
29. Mai 2024

Vorstand der WPK:
Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer

Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 mit der Entwicklung von Vorgaben für die Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer befasst.

Bei den inhaltlichen Anforderungen ist davon auszugehen, dass sich diese an den Gebieten der Eignungsprüfung (Art. 8 Abs. 1 AP‑RL) orientieren werden, die nach dem am 22. März 2024 veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD auch in § 24b Abs. 2 WiPrPrüfV‑E übernommen werden sollen. Der Vorstand hat beschlossen, dass die dort aufgeführten vier Themengebiete inhaltlich wie folgt ausgestaltet werden können:

  1. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte
    • Regelungen zur Aufstellung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
    • Nationale Vorschriften in Bezug auf die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichte, ins-besondere des HGB und des EGHGB
    • Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Inhalte wesentlicher Einzelstandards (insbesondere ESRS 1, ESRS 2 und Kerninhalte der themenspezifischen ESRS)
    • Überblick über die Kerninhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
    • Besonderheiten wie Schätzungen, Wertschöpfungskette, Stakeholderkreis und ESEF
  2. Nachhaltigkeitsanalyse
    • Analyse der Strategie (Ist-Zustand und Zielvorstellung) und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
    • Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS hinsichtlich finanzieller Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen (doppelte Wesentlichkeit); Begriff der Auswirkungen, Risken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IRO)
    • Übergangsplan im Bereich Klimaschutz; gegebenenfalls ergänzend Resilienzanalyse
  3. Due-Diligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten
    • Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt (Sorgfaltspflicht)
    • Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht
    • Due-Diligence-Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung von deren Wesentlichkeit
    • Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte
  4. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
    • Regelungen zur Prüfung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
    • Nationale Vorschriften in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
    • Bestehende Standards, die für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten benutzt werden können (zum Beispiel ISAE 3000 Revised)
    • Erst nach endgültiger Verabschiedung: ISSA 5000 als mögliche Grundlage für die von der EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard
    • Besonderheiten wie wesentliche Unterschiede zwischen Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit, Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers.
br

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