Bekämpfung der Geldwäsche
28. November 2024

Veranstaltungshinweis:
Das Delikt der Geldwäsche und Geldwäsche-Compliance in der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei

Die RAK Koblenz, die StBK Rheinland-Pfalz und die WPK informieren in einer Kooperationsveranstaltung am 9. Dezember 2024 online, 9:30 bis 15:00 Uhr, zum Thema

„Das Delikt der Geldwäsche und Geldwäsche-Compliance in der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei – was muss ich wissen und wie agiere ich, wenn die Kammer etwas von mir ‚will‘?“

Referenten

  • RAin Ulrike Thole-Groll, Fachanwältin für Steuerrecht, München
  • RA Dr. Christian Horvat, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München

Inhalt

Das Seminar bietet einen aktuellen Überblick über das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB und zu den Anforderungen für die jeweiligen Berufsgruppen an die interne Geldwäsche-Compliance.

Erläutert wird auch, welche Rolle die berufsständischen Kammern in Bezug auf geldwäscherechtliche Themen innehaben und welche Maßnahmen sie ergreifen können beziehungsweise müssen.

Außerdem wird aufgezeigt, inwieweit bereits Rechtsprechung zu – gegebenenfalls vermeintlichen – GwG-Verstößen durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergangen ist und welche Konsequenzen hieraus für die Verteidigung in entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren gezogen werden können.

Teilnahmegebühr

189 Euro

Anmeldung

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung stehen auf der Internetseite der RAK Koblenz bereit.

sw

Alle Angaben werden nur intern zur Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet und nicht veröffentlicht.

Alle Felder sind Pflichtfelder.