Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Schutz des Zurückbehaltungsrechts des WP/vBP
WPK wendet sich an den Bundesrat
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde inzwischen an den Bundesrat übermittelt, der im März 2024 mit seinen Beratungen beginnt. Da die Forderung der WPK bisher nicht aufgegriffen wurde, hat sie sich am 5. März 2024 an den Bundesrat gewandt und darum gebeten, das Zurückbehaltungsrecht des WP/vBP zu schützen.
Europäische Kommission ist ebenfalls informiert
Zuvor hatte die WPK das Thema auch gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen deren Initiative zur Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung zur Sprache gebracht („Neu auf WPK.de“ vom 9. Februar 2024).