Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW)
Die genannten Vorschriften sehen eine Pflicht zur externen Rotation nach fünf Jahren vor.
Die WPK fordert hilfsweise, dass eine Übergangsfrist für die Rotationspflicht vorgesehen wird. Dies erscheint erforderlich, nicht nur um eine echte Rückwirkung des Gesetzes zu verhindern, sondern auch um unverhältnismäßige Härten zu vermeiden.
Die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 6. Dezember 2023 über ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf.