Stellungnahme:
Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages
Digitalisierung der Verwaltung durch den Ausbau etablierter Systeme
Die Mehrheit der Mitglieder der WPK sind auch Steuerberater, viele sind auch Rechtsanwälte. Die WPK hat daher in ihrer an den Bundesrat gerichteten Stellungnahme vom 4. November 2024 die im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorhandene, im Regierungsentwurf gestrichene und in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages wieder aufgenommene Belastung der Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Regelung des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO‑E kritisiert.
Die Digitalisierung der Verwaltung muss zwingend vorangetrieben werden, auch im Sinne des Bürokratieabbaus. Dies setzt voraus, dass die etablierten Systeme zur zeitgemäßen Kommunikation ausgebaut werden. Die Schaffung alternativer Kommunikationssysteme in einzelnen Verfahren bedeutet eine Rückentwicklung und schafft mehr Bürokratie, statt diese abzubauen.