6. Februar 2024
Stellungnahme:
Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV)
Die WPK hat am 31. Januar 2024 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung genommen und folgende Anregungen gegeben:
- Absenkung der Formerfordernisse: Die WPK ist der Auffassung, dass die Änderungen der WPO und der WiPrPrüfV zur Absenkung der Formerfordernisse noch weiter gehen könnten. Deshalb wurde angeregt, dass neben der Schriftform und der elektronischen Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG zumindest die Übermittlung auf sicherem Übermittlungsweg zulässig sein soll. Alternativ könnten weitere Formen der elektronischen Kommunikation umfasst werden, wenn der Gesetzgeber die Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wählen würde.
- Mitteilung der Adresse eines sicheren Übermittlungsweges durch die Mitglieder: Die WPK regt an, dass die Mitglieder der WPK neben ihrer E-Mail-Adresse auch die Adresse eines sicheren Übermittlungsweges mitteilen sollen, wenn sie über eine solche verfügen.