Berufsrecht
8. Mai 2024

Stellungnahme:
Konsultation des IESBA zum Entwurf Sustainability Assurance

Am 8. Mai 2024 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ehtics Standards Board for Accountants (IESBA) zum Entwurf Proposed International Ethics Standards for Sustainability Assurance (including International Independence Standards) (IESSA) and Other Revisions to the Code Relating to Sustainability Assurance and Reporting Stellung genommen.

Der Entwurf enthält Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und ist, wie bereits der im Sommer 2023 vom IAASB veröffentlichte Entwurf des ISSA 5000, berufsunabhängig konzipiert (profession agnostic). Er umfasst ausdrücklich auch den Group Audit-Kontext.

Grundsätzlich begrüßt die WPK den Entwurf, da dieser, wie bereits der ebenfalls positiv aufgenommene ISSA 5000 des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), dem Berufsstand inhaltlich und terminologisch vertraut ist und die Regelungen des Code of Ethics über das deutsche Berufsrecht von den Berufspraxen grundsätzlich beachtet werden. In ihrer Stellungnahme weist die WPK vor allem auf folgende Punkte hin:

Anregungen der WPK

  • Die größten praktischen Herausforderungen werden in der Umsetzung der vorgeschlagenen Anforderungen zur Wertschöpfungskette gesehen, da es sich hier um ein neues Konzept handelt. Daher sollten die Vorschriften praktikabel sein und es sollte eine ausreichende Anleitung zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Einbeziehung von Vorschriften zur Prüfung von Konzernnachhaltigkeitsberichten wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings enthält der ISSA 5000 keine umfassenden Regelungen in Hinblick auf Group Audits, sodass die Umsetzung anspruchsvoll werden kann.
  • Die WPK regt zudem an, die Begrifflichkeiten und Definitionen zwischen IAASB und IESBA so weit wie möglich zu harmonisieren, um das Verständnis und die Akzeptanz bei Berufsangehörigen und berufsstandsfremden Personen zu erhöhen.
  • Mit Blick auf die Belange des Mittelstandes dürfen die Anforderungen die Berufspraxen nicht übermäßig belasten.
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