Nachhaltigkeit
29. Juli 2024

Stellungnahme:
Entwurf unverbindlicher Leitlinien des CEAOB zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit

Am 22. Juli 2024 hat die WPK zu dem Entwurf unverbindlicher Leitlinien zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit des Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) Stellung genommen. Der Entwurf wurde im Juni 2024 vom CEAOB veröffentlicht.

Die WPK begrüßt die Veröffentlichung entsprechender Leitlinien dem Grunde nach. Allerdings hebt die WPK die Bedeutung angemessener Skalierungsaspekte hervor und weist darauf hin, dass die bestehenden und in Entwicklung befindlichen Standards und Verlautbarungen (insbesondere ISAE 3000 (Revised), ISSA 5000 und der Code of Ethics) in die Leitlinien integriert werden sollten. Zudem gibt die WPK fachliche Hinweise.

Hintergrund

Die Europäische Kommission ist nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, bis spätestens 1. Oktober 2026 Standards zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit zu verabschieden. Bis dahin wird es eine Lücke geben, in der es keine auf EU-Ebene verabschiedeten Standards geben wird. Im Erwägungsgrund 69 der CSRD wird ausgeführt, dass das CEAOB zur Harmonisierung dieser Prüfungen unverbindliche Leitlinien verabschieden soll. In diesen Leitlinien sollen die Grundsätze und Verfahren festgelegt werden, um eine möglichst einheitliche Prüfung sicherzustellen.

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