Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mit Schreiben vom 17. Juli 2024 auf eine neue Fördermöglichkeit im Bereich der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland hingewiesen. Diese wurde eingerichtet, weil die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass für die Betriebe die Verfahrenswege und die nachhaltige Integration von Internationals einen nicht unbeachtlichen Mehraufwand gegenüber einer inländischen Rekrutierung darstellen.
Förderung nicht auf gewerbliche Unternehmen beschränkt
Durch die anteilige Kompensation von Mehraufwänden bei KMU als Arbeitgebern soll ein Anreiz geschaffen werden, den Weg der internationalen Rekrutierung zu beschreiten. Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Verordnung, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Sachsen haben. Ausdrücklich erfolgt keine Einschränkung auf gewerbliche Unternehmen.
Alle weiteren Details können dem nachfolgend zur Verfügung stehenden Schreiben des Ministeriums entnommen werden.