Pressemitteilung:
Nicht-Abschlussprüfungsleistungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen betragen nur noch rund 15 Prozent
Die Gesamthonorare der Wirtschaftsprüferpraxen, die kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d Handelsgesetzbuch (HGB) prüften, betrugen 2023 rund 834 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 706 Mio. Euro und rund 128 Mio. Euro auf Nicht-Abschlussprüfungsleistungen. Damit stellten im Berichtsjahr 2023 durchschnittlich 15,4% der Gesamthonorare (2022: 19,8%; 2021: 21,7%) Honorare für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen dar. Den zweitgrößten Anteil an den Gesamthonoraren nehmen die anderen Bestätigungsleistungen ein, die als prüfungsnahe Leistungen anzusehen sind. Der Vergleich mit den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend weniger Nicht-Prüfungsleistungen in dem untersuchten Marktsegment erbracht werden.
Ferner hat die WPK zwischen 2022 und 2023 64 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ermittelt. Davon blieb in 30 Fällen das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Zwölf Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und weitere zwei Prüfungen innerhalb der Gruppe kleinerer Praxen. Insgesamt 15 Abschlussprüfungsmandate haben von einer größeren hin zu einer kleineren Gesellschaft rotiert. In fünf Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Insgesamt haben somit mehr Abschlussprüfungen von einer größeren zu einer kleineren Wirtschaftsprüferpraxis gewechselt als umgekehrt.
Darüber hinaus hat die WPK festgestellt, dass die Tendenz zur stärkeren Vernetzung von Wirtschaftsprüferpraxen zwar weiter anhält, sich der Prozess jedoch im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt: Ende 2023 waren 488 Netzwerke (2022: 480; 2021: 473) im Berufsregister der WPK registriert. Diesen waren 918 Wirtschaftsprüferpraxen (2022: 921; 2021: 893) angeschlossenen.
Weitere Untersuchungsergebnisse:
- Insgesamt prüften 51 Wirtschaftsprüferpraxen die Abschlüsse von 938 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a HGB (2022: 53 WP-Praxen und 964 Unternehmen; 2021: 59 WP-Praxen und 978 Unternehmen).
- Bei Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen, die eine Teilmenge der Unternehmen von öffentlichem Interesse darstellen, verteilten sich 61,5% der Prüfungsmandate (2022: 63,4%; 2021: 64,4%) mit 93,7% der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen (2022: 94,5%; 2021: 94,9%) auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Im Berichtszeitraum zeigt sich eine leichte Erhöhung der Anteile sowohl an den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen als auch an den Gesamthonoraren zugunsten der mittleren und kleineren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Dies unterstreicht die Feststellung, dass auch durch kleinere und mittlere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführte Abschlussprüfungen maßgeblich für das Funktionieren des Kapitalmarkts sind.
- Der Anteil der in großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätigen Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WP/vBP) an der Gesamtzahl der WP/vBP beträgt im Jahresvergleich nahezu konstant 19,5%. Der Anteil der in Next 12-Netzwerken tätigen WP/vBP liegt bei 13,4% und der Anteil der in kleineren Wirtschaftsprüferpraxen tätigen WP/vBP bei 67,1%.
- 54,7% der Abschlussprüfungen von dem Kapitalmarkt nahe stehenden sonstigen Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, wurden von Wirtschaftsprüferpraxen durchgeführt, die weder den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch den Next 12-Netzwerken angehören (2022: 51,9%; 2021: 53,6%). Anders als bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen haben die kleineren Wirtschaftsprüferpraxen in diesem Marktsegment den Mehrheitsanteil. Damit wird ihre Bedeutung für den Kapitalmarkt weiter unterstrichen.
Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarkts in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt. Als Quellen dienen dabei die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und Unternehmensregister, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereitgestellten Unternehmenslisten sowie die Transparenzberichte der Prüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse.