4. Januar 2024
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Grundwerk 2024 veröffentlicht
Im Rundschreiben JAP‑1/2023 weist der Landesrechnungshof auf die geänderten Überschriften unter B.II.2 in der Musterfassung eines Berichts hin. Darüber hinaus erinnert der Landesrechnungshof an die Beachtung folgender Punkte:
- allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
- Anzeige von Mehraufwand,
- Weiterleitung der Prüfberichte,
- Übersendung von weiteren Unterlagen und die
- Darstellung und Würdigung von Grundstückskäufen und -verkäufen als Sachverhalte von einigem Gewicht.
Sofern im Rundschreiben JAP‑1/2023 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2024 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024.