Am 7. Februar 2024 wurde eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung von sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben („Neu auf WPK.de“ vom 12. Februar 2024).
Nachdem das Europäische Parlament am 10. April 2024 dieser Einigung zugestimmt hatte, wurde diese am 29. April 2024 auch vom Rat angenommen. Vor dem Inkrafttreten stehen noch der formale Akt der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments und die Ratspräsidentschaft sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union aus.