27. Mai 2024
Europäische Union:
Zustimmung des Parlaments und des Rats zur europäischen Lieferketten-Richtlinie CSDDD
Danach muss sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendung der CSDDD wird für Unternehmen in der EU schrittweise verpflichtend:
- 3 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro,
- 4 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro und
- 5 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro.
Die WPK berichtete über den Kompromissvorschlag unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. März 2024.