10. Juli 2024
Europäische Union:
Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD im Amtsblatt veröffentlicht
Die Anwendung der Regelungen der CSDDD wird für Unternehmen in der EU schrittweise verpflichtend:
- 3 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro,
- 4 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro und
- 5 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro.
Die WPK berichtete über den Kompromissvorschlag unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. März 2024 sowie über die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. Mai 2024.