Europäische Kommission:
FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung
- Glossar
- Überblick über die mit der CSRD eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Anforderungen an die Prüfer
- Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 19a der Bilanzrichtlinie (individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung) bzw. Art. 29a der Bilanzrichtlinie (konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu berichten ist
- Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 40a der Bilanzrichtlinie (Drittlandsunternehmen) zu berichten ist
- Fragen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
- Fragen zu wichtigen immateriellen Ressourcen
- Zusätzliche Fragen zu den Anforderungen an Unternehmen aus Drittländern
- Fragen zur Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR)
Ausführlich wird beispielsweise die Frage behandelt, wann ein Unternehmen Schätzungen verwenden darf, wenn trotz angemessener Bemühungen nicht alle erforderlichen Informationen aus der Wertschöpfungskette erhalten wurden (Frage 29).
Im Abschnitt V betreffend die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte werden beispielsweise Aspekte der Zulassung der Prüfer, der Vertraulichkeit, des Honorars, der Berichterstattung und des Prüfungsurteils angesprochen.