Nachhaltigkeit
8. August 2024

Europäische Kommission:
FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung

Am 7. August 2024 hat die Europäische Kommission einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung (PDF) in Form einer sogenannten Draft Commission Notice veröffentlicht. Die insgesamt 90 Fragen betreffen folgende acht Abschnitte:

  1. Glossar
  2. Überblick über die mit der CSRD eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Anforderungen an die Prüfer
  3. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 19a der Bilanzrichtlinie (individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung) bzw. Art. 29a der Bilanzrichtlinie (konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu berichten ist
  4. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 40a der Bilanzrichtlinie (Drittlandsunternehmen) zu berichten ist
  5. Fragen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
  6. Fragen zu wichtigen immateriellen Ressourcen
  7. Zusätzliche Fragen zu den Anforderungen an Unternehmen aus Drittländern
  8. Fragen zur Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR)

Ausführlich wird beispielsweise die Frage behandelt, wann ein Unternehmen Schätzungen verwenden darf, wenn trotz angemessener Bemühungen nicht alle erforderlichen Informationen aus der Wertschöpfungskette erhalten wurden (Frage 29).

Im Abschnitt V betreffend die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte werden beispielsweise Aspekte der Zulassung der Prüfer, der Vertraulichkeit, des Honorars, der Berichterstattung und des Prüfungsurteils angesprochen.

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