Europäische Kommission:
Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung
- die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) geänderten Vorschriften der
Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU),
Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG),
Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014),
Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG), - einige Bestimmungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) sowie
- einige Regeln der ersten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission.
Hilfe bei der Anwendung geltender Vorschriften – keine Änderungen oder Neuregelungen
Die FAQ sollen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern sowie die Nützlichkeit und Vergleichbarkeit der berichteten Nachhaltigkeitsinformationen sicherstellen.
Sie erläutern lediglich Bestimmungen bereits geltender Rechtsvorschriften, ändern jedoch keine sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten und sie führen keine zusätzlichen Anforderungen ein. Damit dienen sie lediglich als Hilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Europäische Kommission will die FAQ nach Bedarf aktualisieren.