Sonstiges
2. September 2024

Erinnerung:
Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.

Zur Verständigung auf die letztmalige Fristverlängerung siehe „Neu auf WPK.de“ vom 14. März 2024, zum nochmaligen Appell des BMWK zur Einreichung der Schlussabrechnungen „Neu auf WPK.de“ vom 9. Juli 2024.

th

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