Berufspolitik
16. Oktober 2024

Erfolg der WPK bei der Gleichstellung von Buchprüfungsgesellschaften mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Fondsmarktstärkungsgesetz

Die WPK hat mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes („Neu auf WPK.de“ vom 3. September 2024) einen Erfolg erzielt. Die von der WPK angeregte Gleichstellung der Buchprüfungsgesellschaften mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in § 40a KAGB‑E hat Eingang in den Regierungsentwurf (PDF) gefunden.

Neu im Regierungsentwurf sind darüber hinaus die Ergänzungen des § 154 Abs. 3 KAGB‑E (eingeführt durch Art. 1 Nr. 55 Buchstabe b) sowie des § 161 Abs. 3 KAGB‑E (eingeführt durch Art. 1 Nr. 57). Es wird nunmehr geregelt, dass auch der Auflösungsbericht sowie der Abwicklungsbericht von geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaften geprüft und veröffentlicht werden müssen, wie dies bei Publikumssondervermögen auch der Fall ist. Laut der Gesetzesbegründung beheben die Ergänzungen rechtliche Unklarheiten. Auch die Unklarheit, ob eine Liquidationseröffnungsbilanz gemäß HGB zu erstellen und zu veröffentlichen ist, wird geklärt.

bk

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