EFRAG:
Erste Fragen und Antworten zu den ESRS veröffentlicht
Die Plattform soll Unternehmen und anderen interessierten Stakeholdern die Möglichkeit geben, technische Fragen zur Anwendung der ESRS an die EFRAG zu richten. Dazu ist ein auf der EFRAG-Internetseite erhältliches Formblatt zu nutzen. Die EFRAG sammelt und kategorisiert die Fragen. Soweit dies in ihren Kompetenzbereich fällt, gibt sie Antworten durch
- Veröffentlichung der Fragen und Antworten auf der ESRS Q&A Platform in Form von Erläuterungen (Explanations) oder
- Ausarbeitung und öffentliche Konsultation von Anwendungsleitlinien (Implementation Guidance) zu den ESRS.
Bisher sind mehr als 250 Fragen auf der Plattform eingegangen. Die Antworten sind als nicht bindende Klarstellungen zu den bestehenden ESRS zu verstehen. Die Auslegung oder Änderung des rechtlichen Rahmens (ESRS oder CSRD) fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFRAG.