Rechnungslegung
31. Mai 2024

DRSC:
E-DRÄS 14 Änderungen des DRS 18 Latente Steuern verabschiedet

Am 28. Mai 2024 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) verabschiedet. Die sich daraus ergebenden Änderungen an DRS 18 Latente Steuern betreffen neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die Anpassung an die durch das MinBestRL‑UmsG vorgenommenen Änderungen des HGB.

Über den Entwurf des Änderungsstandards hatte die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 28. Februar 2024 berichtet. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 14 ist auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

Anwendung

Die Vorschriften des Änderungsstandards sind erstmals für nach dem 28. Dezember 2023 beziehungsweise – hinsichtlich Tz. 66, 67 und 67a – für nach dem 30. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre zu beachten, wobei für die genannten Textziffern ebenfalls eine Anwendung für nach dem 28. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre empfohlen wird. Dies gilt nicht, wenn der Konzernabschluss bereits vor Bekanntmachung von DRÄS 14 im Bundesanzeiger gebilligt wurde.

Die Tz. 24a und 25 Satz 2 des geänderten Standards dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bereits für das dem 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahre angewendet werden.

br

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