25. März 2024
Bundesrat:
Billigung der Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB
Die geänderten Schwellenwerte sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Den Unternehmen wird ein Wahlrecht eingeräumt, die höheren Schwellenwerte bereits auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, anzuwenden.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.