BMWK plant die Einführung des Syndikus-WP/vBP, die Modernisierung des Niederlassungsrechts sowie weitere WPO-Änderungen (Fünftes WPO-Änderungsgesetz)
Darüber hinaus würde dem Bedarf der Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften Rechnung getragen. Außerdem würde das Berufsrecht der WP/vBP weiter mit den Berufsrechten der RA und der StB harmonisiert, die eine Tätigkeit als Syndikus-RA beziehungsweise Syndikus-StB schon seit langer Zeit erlauben. Auch international ist die Tätigkeit als Accountant in Business seit jeher zulässig und entspricht traditionell der Regelungssituation etwa in den USA, dem Vereinigten Königreich und in Irland.
Zeitgemäß weiterentwickeltes Niederlassungsrecht
Weiterhin positiv zu bewerten ist die vorgesehene – von der WPK vorgeschlagene – Modernisierung des Niederlassungsrechts, um auch hier mit der sich weiterentwickelnden Arbeitswelt mitzugehen.
An die Stelle einer beruflichen Niederlassung mit nur einer Anschrift und Zweigniederlassungen sollen mehrere Niederlassungen treten, so dass eine Praxis mehrere gleichberechtigte Standorte haben kann. Zugleich entfällt das Erfordernis, Zweigniederlassungen von anderen Berufsangehörigen leiten zu lassen. Stattdessen wird der Praxisinhaber verpflichtet, für eine ausreichende Leitung jedes Standortes organisatorisch Sorge zu tragen. Damit wird vor allem kleineren und mittleren Praxen die überregionale Aufstellung erleichtert.
Die WPK wird in Kürze zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.