WPK
4. Juni 2024

Berufsaufsicht 2023:
Maßnahmen lagen überwiegend fehlerhafte Prüfungstätigkeiten zugrunde

Der Bericht über die Berufsaufsicht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand der Verfahren. Die weitaus meisten der 105 erledigten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 17 berufsaufsichtliche Verfahren mit Maßnahmen beendet. Davon wurden in zwölf Verfahren Geldbußen (in elf Verfahren neben dem Ausspruch einer Rüge) verhängt und in fünf Verfahren lediglich eine Rüge ausgesprochen.

Die Erledigungsarten der in 2023 von der WPK abgeschlossenen Berufsaufsichtsverfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 34 Verfahren (32,4 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In 16 Verfahren (15,2 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 38 Verfahren (36,2 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 17 berufsaufsichtliche Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (16,2 %). 13 der Maßnahmen (76,5 %) lagen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Prüfungstätigkeit zugrunde. Die weiteren vier Maßnahmen wurden wegen der Verletzung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, der Verschwiegenheitspflicht oder der Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten verhängt. Sämtliche Maßnahmen wurden von der WPK gemäß § 69 WPO bekannt gemacht.
kr

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