WPK
5. Juni 2024

Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 3. Juni 2024

Der Beirat der WPK kam am 3. Juni 2024 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Andreas Dörschell berichtete über wesentliche Aspekte der Vorstandsarbeit seit der letzten Beiratssitzung am 1. Dezember 2023.

Unverändert beschäftigt sich der Vorstand intensiv mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes hat die WPK auf über 30 Seiten ausführlich Stellung genommen („Neu auf WPK.de“ vom 19. April 2024).

Dass allein dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zukommen soll, begrüßt der Vorstand ausdrücklich. Der Gesetzentwurf macht vom Mitgliedstaatenwahlrecht in der CSRD Gebrauch, neben dem Abschlussprüfer auch andere Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen werden indes nicht zugelassen, was aus Gründen der Sicherung einer einheitlichen hohen Prüfungsqualität wünschenswert ist.

Zum Thema Examen hat sich der Vorstand dafür ausgesprochen, die Nachhaltigkeitsprüfung in das Wirtschaftsprüferexamen zu integrieren. Jeder Berufsangehörige sollte Abschlussprüfer und Nachhaltigkeitsprüfer sein können. Mit Blick auf einen nicht unerheblichen Zuwachs beim Prüfungsstoff wurden Vorschläge zur Straffung des Examens erarbeitet, die sich ohne WPO-Änderung und ohne Qualitätsverlust umsetzen ließen, wie eine Reduzierung der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten bei bestimmten Klausuren, eine Reduzierung der Anzahl der Klausuren in bestimmten Prüfungsgebieten und unter gewissen Voraussetzungen ein Verzicht auf eine mündliche Prüfung.

Dass die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen, die Prüfer und die WPK ist, hat auch die EU erkannt und mit der Bestandsschutzregelung vorgesorgt (sogenannte Grandfather-Regelung). Die Bestandsschutzregelung sieht vereinfacht vor, dass Wirtschaftsprüfer, die zum 1. Januar 2024 bestellt sind, keine zusätzliche Prüfung ablegen, sondern lediglich eine Fortbildung nachweisen müssen, um als Nachhaltigkeitsprüfer registriert werden zu können. Der Referentenentwurf greift dies zwar auf, verschärft aber die Voraussetzungen der Grandfather-Regelung durch das Erfordernis einer Fortbildung als Registrierungsvoraussetzung. Der Vorstand hat sich für die Beibehaltung der Grandfather-Regelung ohne bürokratische Hürden ausgesprochen.

Zur Haftung hat die WPK gefordert, dass sich diese für die Prüfung und für die prüferische Durchsicht von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten in der Übergangsphase der Beurteilung mit begrenzter Sicherheit, wegen der inhaltlichen Unterschiede der Prüfungen, unterscheiden muss. Präsident Dörschell betonte, dass es hierbei um die Qualität der Prüfungen gehe. Das Umsetzungsgesetz werde mit Spannung erwartet, allerdings wohl nicht vor Herbst dieses Jahres.

Die Arbeit des im letzten Jahr errichteten Ausschusses Nachhaltigkeit wurde anerkennend erwähnt, insbesondere die Entwicklung eines Fragen- und Antworten-Papiers zur Anwendung und Umsetzung der CSRD.

Nicht zuletzt ging der Präsident auf Fragen aus dem Beiratskreis zu Transparenz und Informationspolitik von Vorstand und Geschäftsführung, zur Fehlerkultur im Berufsstand, zur Wirksamkeit der Nachschau und zur Rolle der WPK im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ein.

In zahlreichen Gesprächen auf politischer Ebene wurden wichtige Angelegenheiten des Berufsstandes erörtert und die dazugehörigen Positionen der WPK adressiert. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der CSRD als zurzeit wichtigstes Thema mit Blick auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer gesehen wird. Seitens der WPK wurde verdeutlicht, dass große Überschneidungen zwischen der Prüfung des Jahresabschlusses und der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte bestehen. Weiterhin wurde die Bedeutung der Einführung des Syndikus-WP/vBP betont und Anregungen zur Änderung der WPO platziert. Der Austausch mit Vertretern des steuerberatenden Berufs wurde intensiviert.

Abschließend wies der Präsident auf die am 17. Juni 2024 stattfindende Kammerversammlung hin, die diesmal zeitlich komprimiert und im Online-Format stattfinden wird, um den Mitgliedern in ihrem Berufsalltag entgegenzukommen.

Änderung der BS WP/vBP: Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) und Anpassung der Regelungen zur kritischen Grundhaltung sowie zum verantwortlichen Prüfungspartner

Der Beirat hat die Vorschläge des Vorstandes für eine Änderung der BS WP/vBP zur Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards sowie zur Änderung des § 37 BS WP/vBP (kritische Grundhaltung) beschlossen. BMWK und APAS hatten bereits ihr Einverständnis signalisiert.

Die Umsetzung der Anforderungen der internationalen Qualitätsmanagementstandards machte eine Anpassung der BS WP/vBP in Bezug auf den verantwortlichen Prüfungspartner erforderlich. Der Beirat hat auch dieser Änderung zugestimmt.

Zustimmung zur Berufung der Mitglieder der unabhängigen Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026

Die Wahl der Mitglieder des Beirates für die nächste Amtsperiode wirft ihre Schatten voraus. Der Beirat hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Besetzung der unabhängigen Wahlkommission mit sechs Wirtschaftsprüfern und vier vereidigten Buchprüfern zugestimmt.

Ausschuss Berufsrecht, Nachhaltigkeit und Berufsnachwuchs und -examina

Der Beirat hat sich für eine Erweiterung der Ausschüsse Berufsrecht und Berufsnachwuchs und -examina von bisher sechs auf künftig acht Mitglieder, jeweils paritätisch besetzt mit vier Beirats- und vier Vorstandsmitgliedern, ausgesprochen. Künftig wird WP/StB Jens Hagemann als Beiratsmitglied den Ausschuss Berufsrecht verstärken. Für den Vorstand wird vBP/StB Maximilian Amon mitarbeiten. WPin/StBin Bianca Seifert und WP/StB Florian Riedl werden als Beiratsmitglieder den Ausschuss Berufsnachwuchs und -examina unterstützen. Für den Vorstand wird WPin/StBin Petra Lorey mitarbeiten. Der Ausschuss Nachhaltigkeit wird verstärkt durch das Beiratsmitglied WP/StB Regina Vieler.

Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Beirat wurde über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 unterrichtet. Hierzu berichteten die Abschlussprüfer über ihre Jahresabschlussprüfung und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses WP/StB Karl-Heinz Brosent über die Behandlung im Haushaltsausschuss. Der Beirat genehmigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss, den Bilanzgewinn von 2.106.111,79 Euro auf neue Rechnung vorzutragen („Neu auf WPK.de vom 5. Juni 2024).

Geplante Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen) im Hinblick auf unlautere Maßnahmen

Die aktuelle Fassung der BS WP/vBP in Bezug auf die Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen bringt den Aspekt der Unlauterkeit nicht genügend zum Ausdruck, sodass eine entsprechende Anpassung vorgesehen ist. Der Beirat wurde hierzu angehört. Eine dahingehende Beschlussfassung durch den Beirat ist für dessen Herbstsitzung vorgesehen.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2023

Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle Jürgen Hug berichtete über die Arbeit der Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2023 und stellte dabei insbesondere die Ergebnisse der durchgeführten Qualitätskontrollen vor.

Ausblick

Die nächste Sitzung des Beirates findet am 29. November 2024 statt.

ge/jo/la

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