Berufsrecht
17. Juli 2024

Bekanntmachung:
Dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP

Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 5. Juni 2024).

Änderungsbereiche

Die dritte Änderung enthält Umsetzungen der internationalen Qualitätsmanagementstandards (ISQM 1 und 2 sowie ISA 220 rev.). Sie betreffen die §§ 49, 50, 51, 57 und 63 (vgl. zu den Inhalten dieser Änderungen die Anhörung, „Neu auf WPK.de“ vom 6. Mai 2024).

Des Weiteren wurde die Regelung zur kritischen Grundhaltung (§ 37 BS WP/vBP) an die gesetzliche Regelung (§ 43 Abs. 4 WPO) angepasst, die der Gesetzgeber bereits im Jahr 2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ausdifferenziert hatte.

Diese dritte Änderung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 2. Juli 2024 genehmigt. Sie wird hiermit nebst Ausfertigung auf der Internetseite der WPK bekannt gemacht. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Erläuterungstexte

Der Vorstand der WPK hat die Erläuterungstexte an die neuen Regelungstexte der BS WP/vBP angepasst. Enthalten sind auch Aktualisierungen der Erläuterungen zu § 32 BS WP/vBP, die sich aus dem Abgleich des IESBA Code of Ethics mit deutschen Berufsrecht ergeben haben (hier die Projekte Fees und Non-Assurance Services).

Der aktuelle Wortlaut der BS WP/vBP nebst Erläuterungen des Vorstandes steht – mit und ohne Änderungsmodus – auf der Internetseite der WPK zur Verfügung.

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