WPK
27. September 2024

Bekanntmachung:
Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 21. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD‑UG) tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die WPK Berufsangehörige und Berufsgesellschaften auf Antrag als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte registrieren und in das Berufsregister eintragen (§§ 13d Abs. 1, 38 Nr. 1 Buchst. g) WPO‑E beziehungsweise §§ 13d Abs. 2, 38 Nr. 2 Buchst. k) WPO‑E). Das Verfahren ist der Registrierung und Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer nachgebildet, für die die WPK zur Abgeltung des damit verbunden Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 100 € erhebt (§ 3 Abs. 8 GebO WPK).

Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2024 mit der daraus resultierenden notwendigen Änderung der Gebührenordnung der WPK auseinandergesetzt. Da der Aufwand in der Geschäftsstelle der WPK mit dem Aufwand für die Eintragung der Anzeige als gesetzlicher Abschlussprüfer vergleichbar sein sollte und die Berufsangehörigen daraus auch einen vergleichbaren Nutzen ziehen, schlägt der Vorstand vor, für die Eintragung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zukünftig ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 100 € zu erheben.

Der Wortlaut des ergänzten Gebührentatbestands soll wie folgt lauten:

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe

(…)

(8) Für die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 57a Absatz 1 Satz 2 WPO in das Berufsregister (§ 38 Nr. 1 h) und Nr. 2 f) WPO) sowie für die Eintragung der Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte nach § 13d Abs. 1 oder Abs. 2 WPO in das Berufsregister (§ 38 Nr. 1 g) und k) WPO) erhebt die Wirtschaftsprüferkammer eine Gebühr in Höhe von jeweils 100 €.

Der Beirat soll in seiner Sitzung am 29. November 2024 über die vorgeschlagene Änderung der Gebührenordnung der WPK Beschluss fassen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme, die bis zum 28. Oktober 2024 per E‑Mail (kontakt(at)wpk.de), Telefax (+49 30 726161‑212) oder Post (Wirtschaftsprüferkammer, Postfach 30 18 82, 10746 Berlin) erbeten wird. Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

gu

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