Bekanntmachung:
Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 21. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer
Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2024 mit der daraus resultierenden notwendigen Änderung der Gebührenordnung der WPK auseinandergesetzt. Da der Aufwand in der Geschäftsstelle der WPK mit dem Aufwand für die Eintragung der Anzeige als gesetzlicher Abschlussprüfer vergleichbar sein sollte und die Berufsangehörigen daraus auch einen vergleichbaren Nutzen ziehen, schlägt der Vorstand vor, für die Eintragung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zukünftig ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 100 € zu erheben.
Der Wortlaut des ergänzten Gebührentatbestands soll wie folgt lauten:
§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
(…)
(8) Für die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 57a Absatz 1 Satz 2 WPO in das Berufsregister (§ 38 Nr. 1 h) und Nr. 2 f) WPO) sowie für die Eintragung der Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte nach § 13d Abs. 1 oder Abs. 2 WPO in das Berufsregister (§ 38 Nr. 1 g) und k) WPO) erhebt die Wirtschaftsprüferkammer eine Gebühr in Höhe von jeweils 100 €.
Der Beirat soll in seiner Sitzung am 29. November 2024 über die vorgeschlagene Änderung der Gebührenordnung der WPK Beschluss fassen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme, die bis zum 28. Oktober 2024 per E‑Mail (kontakt(at)wpk.de), Telefax (+49 30 726161‑212) oder Post (Wirtschaftsprüferkammer, Postfach 30 18 82, 10746 Berlin) erbeten wird. Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.