Sonstiges
26. Februar 2024

Bayerische StBK und WPK:
Helfen Sie mit, eine Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen zu erreichen!

In einer Videobotschaft vom 22. Februar 2024 bitten die Präsidenten der StBK München und der StBK Nürnberg, Prof. Dr. Hartmut Schwab und Dr. Dieter Mehnert, sowie der Landespräsident der WPK in Bayern, Dr. Karl Petersen, um Mithilfe der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer:

Es ist sehr wahrscheinlich, dass zahlreiche prüfende Dritte die Frist für die Corona-Schlussabrechnungen bis zum 31. März 2024 nicht halten werden können. Mit der „letzten Erinnerung“, die mit E-Mail vom 21. Februar 2024 vom Service-Desk der Überbrückungshilfen übermittelt wurde, ist klar, dass die Bemühungen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zur Erreichung einer Fristverlängerung auf taube Ohren gestoßen sind.

Die Vorschläge für eine Vereinfachung und praxistauglichere Handhabung der Schlussabrechnungen liegen vor (siehe Internetseite der StBK München: „Bayerische Steuerberaterkammern fordern Erleichterungen“, Schreiben vom 15. Februar 2024).

Bitte sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten und auch Ihre Landtagsabgeordneten an. Schreiben Sie an das Bundeswirtschaftsministerium und an das bayerische Wirtschaftsministerium. Machen Sie auf die Missstände aufmerksam, sodass wir gemeinsam eine Erleichterung bewirken können. Vielen Dank!

th

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