Bekämpfung der Geldwäsche
23. Januar 2023

WPK verschickt im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Fragebögen an einzelne Mitglieder

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Hierüber hat die WPK bereits wiederholt berichtet.

Zu diesem Zweck hat die WPK – wie schon in den vergangenen fünf Jahren – aus dem Gesamtbestand der WP/vBP-Praxen per IT-gestützter Zufallsauswahl eine Stichprobe gezogen. In diesem Jahr fiel die Auswahl auf insgesamt 157 Praxen. Diese erhalten von der WPK einen Fragebogen, mit dem die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten überprüft wird. Diesen Fragebogen können Sie auch im geschützten Mitgliederbereich „Meine WPK“ einsehen.

Um unsere Mitglieder bei der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten zu unterstützen, stellt die WPK unter „Mitglieder > Bekämpfung der Geldwäsche > Hinweise für die Praxis“  zahlreiche Hinweise und Hilfestellungen zur Verfügung, unter anderem:

  • eine Kurzdarstellung der Pflichtenlage nach dem GwG,
  • Erhebungsbögen für natürliche sowie juristische Personen im Hinblick auf verstärkte Sorgfaltspflichten und im Hinblick auf die Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien,
  • ausführliche Auslegungs- und Anwendungshinweise zu den geldwäscherechtlichen Pflichten,
  • Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse nebst Beispielen.
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