Bekämpfung der Geldwäsche
16. August 2023

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 vom 19. Dezember 2022 (in Kraft getreten am 16. März 2023) und (EU) 2023/1219 vom 17. Mai 2023 (in Kraft getreten am 16. Juli 2023).

  • Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/410 vom 19. Dezember 2022 wurden die Länder Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Mosambik, Tansania und die Vereinigten Arabischen Emirate neu gelistet. Die Länder Nicaragua, Pakistan und Simbabwe wurden von der Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen.
  • Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1219 vom 17. Mai 2023 zählen nun auch Nigeria und Südafrika zu den Ländern mit hohem Geldwäscherisiko. Bei den Ländern Kambodscha und Marokko sieht die Europäische Kommission kein erhöhtes Geldwäscherisiko mehr.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23. Juni 2023 die Listen der Länder aktualisiert und veröffentlicht, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) beziehungsweise die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2023.

Die WPK hat ihre Übersicht der Listen zuletzt am 16. August 2023 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

bt

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