Vortragsunterlagen des Workshops von FIU und WPK am 28. September 2023 verfügbar / Änderung der Auffassung der FIU zur Registrierung in goAML
Keine Registrierung von WPG/BPG in goAML mehr
Hierzu ist klarzustellen: Seit dem 24. Juli 2023 entscheidet die FIU Anträge auf Registrierung von WPG/BPG in goAML nicht mehr positiv. Jeder WP/vBP hat sich künftig (als natürliche Person) zu registrieren. Kanzleien, Partnerschaften und WPG/BPG die bis zum 24. Juli 2023 registriert wurden, bleiben als solche im Bestand. Hier können auch weiterhin „Unterregistrierungen“ vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der FIU.
Die Pflicht zur Registrierung in goAML ist bis zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Alle WP/vBP werden dringend gebeten, sich möglichst bald persönlich in goAML zu registrieren.