Stellungnahme:
Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG)
Hintergrund
Das Gesetz soll europäische Regelungen durchführen beziehungsweise umsetzen. Das durch Art. 1 FinmadiG-E eingeführte Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) soll die Aufsichtsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleister in einem Gesetz bündeln. In diesem Gesetz (§§ 36 ff. KMAG-E) soll auch die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Kryptowerte-Dienstleister (siehe Definition in § 2 Abs. 1 KMAG-E) geregelt werden.