Stellungnahme:
IESBA-Strategie- und Arbeitsplan 2024-2027
Berufsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit wichtig
Die WPK wertet das Thema Nachhaltigkeit auch für IESBA als prioritär. Allerdings sollte IESBA nur Änderungen und Ergänzungen vornehmen, soweit die bestehenden prinzipienbasierten Regelungen des Code of Ethics (Code) nicht ausreichen, um das Thema aus berufsrechtlicher Sicht adäquat abzudecken. Im Übrigen sollte sich IESBA dabei eng mit den relevanten Stakeholdern, insbesondere dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) abstimmen.
Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Codes auch auf Personen, die nicht dem Berufsstand angehören, sieht die WPK vor dem Hintergrund von Sustainability Assurance als prüfenswert an, um ein ausreichend hohes Qualitätsniveau sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile für den Berufsstand zu vermeiden. In diesem Zusammenhang muss IESBA aber auch der Frage nachgehen, inwieweit eine diesbezügliche Ausdehnung überhaupt bindende Wirkung entfalten könnte und rechtlich und tatsächlich durchsetzbar wäre.
Sonstige Projekte aktuell grundsätzlich nicht vordringlich
Daneben bewertet die WPK die Herstellung einer Konsistenz zwischen den Begrifflichkeiten der Standards des IAASB und des IESBA als zielführend.
Im Übrigen erachtet die WPK die zahlreichen und umfangreichen von IESBA vorgeschlagenen Themen als derzeit nicht vordringlich. Der aktuelle Code stellt ein adäquates und qualitativ hochwertiges Regelungswerk dar, das mit seinem prinzipienbasierten Ansatz keine wesentlichen Lücken aufweist. Der Berufsstand muss die zahlreichen in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen des Codes erst umsetzen und darf nicht schon wieder – mit Ausnahme der vorangegangenen stark eingegrenzten Bereiche – mit Änderungen konfrontiert werden.