Stellungnahme:
Entwurf eines Abschnitts zur Einbeziehung von Konzernabschlussprüfungen in den vorgeschlagenen Prüfungsstandard für weniger komplexe Unternehmen (ISA for LCE)
Konzernabschlussprüfung nur unter bestimmten Umständen zugelassen
Der vorliegende Entwurf des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) sieht vor, dass der ISA for LCE bei Konzernabschlussprüfungen nicht angewendet werden darf, wenn Teilbereichsprüfer einbezogen werden. Dieses Verbot soll dann nicht gelten, wenn sich die Einbeziehung der Teilbereichsprüfer auf Umstände beschränkt, die eine physische Anwesenheit für ein bestimmtes Prüfungsverfahren für die Konzernabschlussprüfung erfordert (zum Beispiel die Teilnahme an einer Inventurzählung oder die Inspektion von Sachanlagen).
Diese Einschränkungen erachtet die WPK als nicht zielführend, da sich gesetzliche Abschlussprüfungen damit grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs des ISA for LCE bewegen würden, selbst wenn die Unternehmen ansonsten die Voraussetzungen eines weniger komplexen Unternehmens erfüllen.
Zusätzliche qualitative Kriterien
Die im Entwurf genannten zusätzlichen qualitativen Kriterien sind aus Sicht der WPK zwar grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings sollten die beispielhaft genannten Begrenzungen (auf fünf Einheiten beziehungsweise drei Jurisdiktionen innerhalb eines Konzerns) gestrichen werden, da anhand dieser Werte keine Schlussfolgerungen für die Komplexität eines Konzernes gezogen werden können. Vorzugswürdig erscheint die isolierte Betrachtung des Konzerns beziehungsweise der Teilbereiche dahingehend, ob dieser beziehungsweise diese einzeln und insgesamt die Voraussetzungen einer weniger komplexen Einheit erfüllen.