Das Europäische Parlament hat am 31. Mai 2023 seine Änderungen am Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) verabschiedet. Die Änderungen sehen eine Verschärfung des Entwurfs der Europäischen Kommission insbesondere beim Anwenderkreis und den Sanktionen vor.
Der finale Richtlinientext wird nun in Trilog-Gesprächen zwischen Kommission, Parlament und den Mitgliedstaaten ausgearbeitet.
Der Nachhaltigkeitskompass (WPK) wurde um eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Entwürfen und zum deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz erweitert.