ISSB:
Veröffentlichung der ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2
Entscheidungsrelevante Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen
IFRS S1 „Allgemeine Anforderungen für die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen“ verpflichtet Unternehmen, für Investoren entscheidungsrelevante Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen als Bestandteil ihrer allgemeinen Finanzberichterstattung offenzulegen.
Entscheidungsrelevante Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen
IFRS S2 „Klimabezogene Angaben“ legt die Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von für die Investoren entscheidungsrelevanten Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen fest. Diese beinhalten Angaben zur Governance, zur Strategie, zum Risikomanagement sowie zu den Messgrößen und Zielen, die sich sowohl auf klimabezogene physische Risiken als auch auf Übergangsrisiken beziehen.
Die Standards treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine gemeinsame frühere Anwendung beider Standards ist zulässig.
Die Anwendung der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards ist nicht an die Verpflichtung zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die allgemeine Finanzberichterstattung gekoppelt, sondern kann von den einzelnen Jurisdiktionen unabhängig von dieser geregelt werden.